Psychotherapie ist eine gesetzlich anerkannte Heilmethode. Die psychotherapeutische Behandlung setzt eine intensive sowohl theoretische als auch praktische Ausbildung sowie die Eintragung in die vom Bundesministerium für Gesundheit geführte Psychotherapeutenliste (Berufsregister) voraus.

Psychotherapie ist zudem eine anerkannte Heilbehandlung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG 50. Novelle, 1991

Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse für die Psychotherapie: Wenn eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt, ist Ihre Krankenkasse verpflichtet, einen Teil der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung zu refundieren.